Dienstag, 21. Mai 2013

Bloomberg darf Nutzungsdaten nur für "Operational Reasons" einsehen

Nach der Einsichtnahme von Nutzungsdaten eines Goldman Sachs Managers durch einen Bloomberg-Reporter verlangen viele Banken eine Neufassung der Verträge.

Dabei darf Bloomberg bereits heute nur für "Operational Reasons" auf Nutzungsdaten zugreifen.

Siehe hierzu den Standardvertrag.

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